Sorry :-)

Impressum

Datenschutz & Copyright

Datenschutzerklärung

Vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Onlineauftritt. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten liegt mir sehr am Herzen. An dieser Stelle möchten ich Sie daher über den Datenschutz informieren. Selbstverständlich beachte ich die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BDSG) des Telemediengesetzes (TMG) und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

Bei Ihren persönlichen Daten können Sie mir vertrauen! Sie werden durch digitale Sicherheitssysteme verschlüsselt und an mich übertragen. Meine Webseite ist durch technische Maßnahmen gegen Beschädigungen, Zerstörung oder unberechtigten Zugriff geschützt.

Gegenstand des Datenschutzes

Gegenstand des Datenschutzes sind personenbezogene Daten. Diese sind nach § 3 Abs. 1 BDSG Einzelangaben über persönlich oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Hierunter fallen z. B. Angaben wie Name, Post-Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, ggf. aber auch Nutzungsdaten wie Ihre IP-Adresse.

Allgemeiner Datenschutzhinweis

(1) Wenn Sie auf den Internet-Auftritt der aufrufen oder Daten von diesen Seiten herunterladen, werden hierüber Informationen von mir in einer Protokolldatei gespeichert und verarbeitet. Dieser Vorgang erfolgt anonymisiert. Rückschlüsse auf Ihre Person sind nicht möglich.

(2) Gespeichert werden: Ihre IP-Adresse, das Datum und die Uhrzeit des Seitenaufrufs, die aufgerufene Seite bzw. der Name der abgerufenen Datei, die übertragene Datenmenge und die
Meldung, ob der Zugriff/Abruf erfolgreich war.

(3) Diese Daten werden nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt. Die Auswertung dient allein der statistischen Aufbereitung und Verbesserung unseres Internet-Angebots. Hierzu werden wir Nutzerprofile mittels eines Pseudonyms erstellen. Eine Verbindung zwischen der hinter dem Pseudonym stehenden Person mit den erhobenen Nutzungsdaten wird nicht hergestellt. Nach dieser Verwendung erfolgt die Löschung Ihrer Daten. Eine dauerhafte Speicherung ist ausgeschlossen. Sie können dieser Datenerhebung, -speicherung und –verarbeitung jederzeit widersprechen.

(4) Ihre Daten werden ausschließlich von mir verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
(Ggf.: Die Verarbeitung zur Analyse des Nutzerverhaltens erfolgt in Ort, Staat, einem Staat außerhalb des Anwendungsbereiches der Richtlinie 95/46/EG durch die ... (Bsp. Firma Google Analytics). Der Nutzung und Verarbeitung können Sie durch Benutzung des Deaktivierungs-Add-On (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de) widersprechen.

(5) Zur Datenerhebung und Speicherung setze ich auch sogenannte Cookies ein. Cookies sind kleine Datenpakete, die Ihr Browser auf unsere Veranlassung in Ihrem Endgerät speichert. Dort richten sie keinen Schaden an. Sie enthalten keine Viren und erlauben mir nicht, Sie auszuspähen.
Verwendung finden dabei zwei Arten von Cookies. Temporäre Cookies werden mit dem Schließen Ihres Browsers automatisch gelöscht (Session-Cookies). Dauerhafte Cookies haben demgegenüber eine maximale Lebensdauer von bis zu ... (Zeitraum). Diese Art von Cookies ermöglicht es, dass sie beim Wiederaufruf nach Verlassen der Website wiedererkannt werden.
Mithilfe der Cookies ist es uns möglich, Ihr Nutzungsverhalten zu oben genannten Zwecken und in entsprechendem Umfang nachzuvollziehen. Sie sollen Ihnen außerdem ein optimiertes Surfen auf unserer Website ermöglichen. Auch diese Daten erheben wir nur in anonymisierte bzw. pseudonomisierter Form.
Sie können Ihren Internetbrowser so einstellen, dass unsere Cookies nicht auf Ihrem Endgerät ablegt werden können oder bereits abgelegte Cookies gelöscht werden.
Hierzu können Sie die Opt-out-Funktion folgender Programme nutzen: ...

Umfang der Datenerhebung und -speicherung

Im Allgemeinen ist es für die Nutzung meiner Internetseite nicht erforderlich, dass Sie personenbezogene Daten angeben.

Wenn Sie  mir mit der Erbringung einer Dienstleistung oder der Zusendung von Ware beauftragen, erhebe und speichere ich Ihre persönlichen Daten grundsätzlich nur, soweit es für die Erbringung der Dienstleistung oder die Durchführung des
Vertrages notwendig ist. Dazu kann es erforderlich sein, Ihre persönlichen Daten an Unternehmen weiterzugeben, die ich zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsabwicklung einsetze. Dies sind z. B. Transportunternehmen oder andere Service-Dienste. Falls ich eine der nachfolgend beschriebenen oder sonstigen Handlungen vornehme oder Leistungen erbringe, möchten ich Ihre personenbezogenen Daten erheben und speichern und werde Sie an der entsprechenden Stelle meiner Internetseite um Ihre ausdrückliche Einwilligung ersuchen:

- Zusendung des Newsletters

Personalisierung meiner Webseite

- weitere Dienste und Angebote, für deren Datenerhebung Ihre ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist, oder andere  Service-Dienste.

Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden Ihre Daten gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich einer darüber hinausgehende Datenverwendung zugestimmt haben.

Wenn Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse für unseren Newsletter angemeldet haben, nutzen wir Ihre E-Mail-Adresse auch über die Vertragsdurchführung hinaus für eigene Werbezwecke, bis Sie sich vom Newsletter-Bezug abmelden.

Daten-Erhebung durch Nutzung von Google-Analytics

Meine Webseite benutzt Google-Analytics, einen Webanalysedienst, der Google inc. Google-Analytics verwendet sogenannte „Cookies“. Dabei handelt es sich um Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse ihrer Benutzung der Website ermöglicht. Erfasst werden beispielsweise Informationen zum Betriebssystem, zum Browser, Ihrer IP-Adresse, die von Ihnen zuvor aufgerufene Webseite (Referrer-URL) und Datum und Uhrzeit Ihres Besuchs auf meiner Webseite. Die durch diese Textdatei erzeugten Informationen über die Benutzung meiner Webseite werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Information benutzen, um Ihre Nutzung unserer Webseite auszuwerten, um Reports über die Webseitenaktivität für die Webseitenbetreiber zusammen zu stellen und um weitere mit der Webseitennutzung und der Internetnutzung verbundenen Dienstleistungen zu erbringen. Sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten, wird Google diese Information auch an diese Dritten weitergeben. Diese Nutzung erfolgt anonymisiert oder pseudonymisiert. Nähere Informationen darüber finden Sie direkt bei Google

http://www.google.com/intl/de/privacypolicy.html#information

Google benutzt das
DoubleClick DART-Cookie

Nutzer können die Verwendung des DART-Cookies deaktivieren, indem sie die

Datenschutzbestimmungen des Werbenetzwerks und Content-Werbenetzwerks von Google
aufrufen.

Dabei werden keinerlei unmittelbare persönliche Daten des Nutzers gespeichert, sondern nur die Internetprotokoll–Adresse. Diese Informationen dienen dazu, Sie bei Ihrem nächsten Besuch auf unseren Websites automatisch wiederzuerkennen und Ihnen die Navigation zu erleichtern. Cookies erlauben es mir beispielsweise, eine Website Ihren Interessen anzupassen oder Ihr Kennwort zu speichern, damit Sie es nicht jedes Mal neu eingeben müssen.  Selbstverständlich können Sie meine Websites auch ohne Cookies betrachten. Wenn Sie nicht möchten, dass ich Ihren Computer
wiedererkenne, können Sie das Speichern von Cookies auf Ihrer Festplatte verhindern, indem Sie in Ihren Browser-Einstellungen "keine Cookies akzeptieren" wählen. Wie das im einzelnen funktioniert, entnehmen Sie bitte der Anleitung
Ihres Browser-Herstellers. Wenn Sie keine Cookies akzeptieren, kann dieses aber zu Funktionseinschränkungen meiner Angebote führen.

Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihres Internetsbenutzungsprogramms (Browser) verhindern. Dazu müssen Sie in Ihrem Internet-Browser die Speicherung von Cookies ausschalten. Nähere
Informationen hierzu übernehmen Sie bitte den Benutzungshinweisen Ihres Internet-Browsers.

Erhebung und Speicherung von Nutzungsdaten

Zur Optimierung meiner Webseite sammele und speichere ich Daten wie z. B. Datum und Uhrzeit des Seitenaufrufs, die Seite, von der Sie meiner Seite aufgerufen haben, und ähnliches. Dies erfolgt anonymisiert, ohne den Benutzer der Seite
persönlich zu identifizieren. Ggf. werden Nutzerprofile mittels eines Pseudonyms erstellt. Auch hierbei erfolgt keine Verbindung zwischen der hinter dem Pseudonym stehenden natürlichen Personen mit den erhobenen Nutzungsdaten zur
Erhebung und Speicherung der Nutzungsdaten setze ich auch Cookies ein. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und zur Speicherung von statistischen Information wie Betriebssystem, Ihrem
Internetbenutzungsprogramm (Browser), IP-Adresse, der zuvor aufgerufene Webseite (Referrer-URL) und der Uhrzeit dienen. Diese Daten erhebe ich ausschließlich, zu statistischen Zwecken, um meinen Internetauftritt weiter zu
optimieren und meine Internetangebote noch attraktiver gestalten zu können. Die Erhebung und Speicherung erfolgt ausschließlich in anonymisierter oder pseudonymisierter Form und lässt keinen Rückschluss auf Sie als natürlich Person
zu.

Zweckgebundene Datenverwendung

Ich beachte den Grundsatz der zweckgebundenen Daten-Verwendung und erhebe, verarbeite und speichere Ihre personenbezogenen Daten nur für die Zwecke, für die Sie sie uns mitgeteilt haben. Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte erfolgt ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nicht, sofern dies nicht zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsdurchführung notwendig ist. Auch die Übermittlung an auskunftsberechtigte staatliche Institution und Behörden
erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten oder wenn ich durch eine gerichtliche Entscheidung zur Auskunft verpflichtet werden.

Auch den unternehmensinternen Datenschutz nehmen wir sehr ernst. Unsere Mitarbeiter und die von uns beauftragten Dienstleistungsunternehmen sind von uns zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet worden.

Wir stehen Ihnen jederzeit gern für weitergehende Fragen zu unserem Hinweisen zum Datenschutz und zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zur Verfügung. Beachten sie, dass sich Datenschutzbestimmungen und Handhabungen zum Datenschutz, z. B. bei Google, laufend ändern können. Es ist daher ratsam und erforderlich, sich über Veränderungen der gesetzlichen Bestimmungen und der Praxis von Unternehmen, z. B. Google, laufend zu informieren.

Der Webseitenbetreiber der einen Link zu dieser Seite auf seiner Homepage eingefügt hat, ist sich Folgendem bewusst:

„Mir ist bewusst, dass die Textelemente jeder hier enthaltenen Datenschutzerklärung nur beispielhaften Charakter haben und keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität erheben sowie keine individuelle Rechtsberatung ersetzen können. Ein Rechtsberatungsverhältnis oder ein sonst irgendwie bindendes Rechtsverhältnis kommt durch die Nutzung dieser Seiten und Inhalte nicht zustande. Ich weiß, dass ich die Inhalte der Datenschutzerklärung auch selbst dahingehend prüfen muß, ob sie für meine Internetangebote oder -dienste zutreffend sind und keine Zusagen enthalten, die ich selbst nicht erfülle.“

Diese Datenschutzerklärung wird Ihnen auf
der Webseite
http://www.datenschutzerklaerung-online.de

kostenlos zur Verfügung gestellt. 

http://www.vnem.de

Datenschutzerklärung

Dieser Internetauftritt verwendet Social Plugins (“Plugins”) des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird (“Facebook”). Die Plugins sind an einem der Facebook Logos erkennbar (weißes „f“ auf blauer Kachel oder ein „Daumen hoch“-Zeichen) oder sind mit dem Zusatz “Facebook Social Plugin” gekennzeichnet. Die Liste und das Aussehen der Facebook Social Plugins kann hier eingesehen werden: http://developers.facebook.com/plugins.Wenn Sie eine Webseite unseres Internetauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Facebook mit Hilfe dieses Plugins erhebt und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand: Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Sie die entsprechende Seite unseres Internetauftritts aufgerufen haben. Sind Sie bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den Like Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Falls Sie kein Mitglied von Facebook sind, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass Facebook Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert.Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatssphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php. Wenn Sie Facebookmitglied sind und nicht möchten, dass Facebook über unseren Internetauftritt Daten über Sie sammelt und mit Ihren bei Facebook gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unseres Internetauftritts bei Facebook ausloggen.Ebenfalls ist es möglich Facebook-Social-Plugins mit Add-ons für Ihren Browser zu blocken, zum Beispiel mit dem “Facebook Blocker“.-

See more at: http://rechtsanwalt-schwenke.de/das-rechtliche-risiko-bei-facebooks-like-button-inkl-muster-fuer-die-datenschutzerklaerung/#sthash.CsuGU7Qk.dpuf

Haftungsauschluss

Haftung für Inhalte

Die Inhalte meiner Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann ich jedoch keine Gewähr übernehmen.

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 6 Abs.1 MDStV und § 8 Abs.1 TDG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Diensteanbieter sind jedoch nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten fremden Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei bekannt werden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Copyright

Inhalt und Struktur sowie Markenbezeichnungen (Warenzeichen), Logos, Texte sowie deren Anordnung auf der Website sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung ist ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung unzulässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Birgit Zehnder
 
72406 Bisingen

Das (c) Zeichen

Das © Zeichen wird oft benützt, um auf den Urheber oder die Urheberin von Werken aufmerksam zu machen. Es hat in Österreich aber keine rechtliche Verbindlichkeit, sondern dient der Klarstellung oder Warnung. Um also ein Bild etc urheberrechtlich zu schützen, ist das © Zeichen nicht unbedingt notwendig.

Das © steht für Copyright. Aber was bedeutet Copyright eigentlich? Ganz einfach: „the right to copy“. Das heißt aber auch, dass damit nicht unbedingt auf die Person verwiesen wird, die ein Werk erstellt hat. Verkaufe ich beispielsweise ein Foto an eine Agentur, dann besitzt diese ebenfalls „the right to copy“, also das Vervielfältigungs- und/oder Verbreitungsrecht, da sie dieses erworben hat.

Copyright

Daher ist Copyright nicht gleichzusetzen mit Urheberrecht. Denn neben dem Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht gibt es auch das Urheberpersönlichkeitsrecht. Dieses ist allerdings nicht übertragbar und bleibt beim Urheber oder der Urheberin. Sowohl Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht als auch das Urheberpersönlichkeitsrecht sind Teil des österreichischen Urheberrechts.

Urheberrecht

Als Urheber wird der Schöpfer eines Werkes bezeichnet. Dieser Begriff umfasst somit Autoren, Komponisten, Choreografen, Designer, Maler, Bildhauer, Erfinder und Programmierer sowie weitere Berufsgruppen, die aufgrund von produktiver und kreativer Arbeit ein Werk geschaffen haben. Dem Urheber obliegt das Recht, über die Verwertung seines Werkes zu entscheiden.


Urheberrecht-Copyright, by Birgit Zehnder


Urheberrecht-Copyright, by Birgit Zehnder:

Sämtliche Inhalte, Fotos, Texte und Graphiken sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch auszugsweise kopiert, verändert, vervielfältigt oder veröffentlicht werden. © Birgit Zehnder

Urheberrecht ‐ Copyright: All contents, photos, texts and graphic arts are protected by copyright. They may be changed not without previous written approval neither completely nor in extracts copied, be multiplicated or be published. © Birgit Zehnder

Datenklau und Urheberrecht:

Gemäß des (UrhG) genießt ausschließlich der Urheber. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des UrhG kann zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben. Die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke kann mit einer empfindlichen Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden! Bereits der Versuch ist strafbar.

Copyright ©

Durch die Schaffung eines Werks entsteht nach deutschem Recht automatisch ein Urheberrecht. Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich. Wie ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, ist durch das Gesetz definiert.

Die Person, die das Urheberrecht verletzt, kann für dieses Vergehen

abgemahnt werden. Hierbei werden für gewöhnlich die Abmahngebühr in mindestens dreistelliger Höhe und Anwaltskosten fällig, sowie die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung.

Auch der entstandene wirtschaftliche Schaden kann eingeklagt werden eingeklagt werden.

Auszüge zum - Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte


(Urheberrechtsgesetz)

vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273)

zuletzt geändert durch Artikel 6 des „Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von

Rechten des geistigen Eigentums“ vom 7.7.2008 (BGBl. Teil I/2008, S. 1201ff); Inkrafttreten am 1.9.2008

 

Abschnitt 1 Allgemeines

 

§ 1 Allgemeines

Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.

Abschnitt 2 Das Werk

 

§ 2 Geschützte Werke

  • Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
  1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
  2. Werke der Musik;
  3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
  4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
  5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
  6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
  7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
  • Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

§ 6 Veröffentlichte und erschienene Werke

  • Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit

zugänglich gemacht worden ist.

  • Ein Werk ist erschienen, wenn mit Zustimmung des Berechtigten Vervielfältigungsstücke

des Werkes nach ihrer Herstellung in genügender Anzahl der Öffentlichkeit angeboten oder in

Verkehr gebracht worden sind. Ein Werk der bildenden Künste gilt auch dann als erschienen,

wenn das Original oder ein Vervielfältigungsstück des Werkes mit Zustimmung des Berechtigten bleibend der Öffentlichkeit zugänglich ist.

§ 7 Urheber

Urheber ist der Schöpfer des Werkes.

Abschnitt 4

Inhalt des Urheberrechts Unterabschnitt 1 Allgemeines

 

§ 11 Allgemeines

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum

Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen

Vergütung für die Nutzung des Werkes.

Unterabschnitt 2 Urheberpersönlichkeitsrecht

 

§ 12 Veröffentlichungsrecht

  • Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen
  • Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht

§ 13 Anerkennung der Urheberschaft

Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. 2Er kann

bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

§ 14 Entstellung des Werkes

Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.

Unterabschnitt 3 Verwertungsrechte

 

§ 15 Allgemeines

  • Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfasst insbesondere
  1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
  2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
  3. das Ausstellungsrecht (§ 18).
  • Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere
  1. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),
  2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),
  3. das Senderecht (§ 20),
  4. das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21),
  5. das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22).
  • Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt 2Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

§ 16 Vervielfältigungsrecht

  • Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl.
  • Eine Vervielfältigung ist auch die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen

$ 17 Verbreitungsrecht

  • Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.
  • Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.
  • Vermietung im Sinne der Vorschriften dieses Gesetzes ist die zeitlich begrenzte, unmittelbar oder mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung. 2Als Vermietung gilt jedoch nicht die Überlassung von Originalen oder Vervielfältigungsstücken
  1. von Bauwerken und Werken der angewandten Kunst oder
  2. im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses zu dem ausschließlichen Zweck, bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis benutzt zu

§ 18 Ausstellungsrecht

Das Ausstellungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines unveröffentlichten Werkes der bildenden Künste oder eines unveröffentlichten Lichtbildwerkes öffentlich zur Schau zu stellen.

Unterabschnitt 2 Nutzungsrechte

 

§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten

  • Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). 2Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt
  • Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
  • Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen.

(2)Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.

  • (weggefallen)
  • Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.

§ 32 Angemessene Vergütung

(1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart.

(3)Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, kann der Urheber von seinem Vertragspartner die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, durch die dem Urheber die angemessene Vergütung gewährt wird.

  • Eine nach einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36) ermittelte Vergütung ist Im Übrigen ist die Vergütung angemessen, wenn sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicher Weise zu leisten ist.
  • Auf eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Urhebers von den Absätzen 1 und 2 abweicht, kann der Vertragspartner sich nicht Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen.
  • Der Urheber hat keinen Anspruch nach Absatz 1 Satz 3, soweit die Vergütung für die Nutzung seiner Werke tarifvertraglich bestimmt

§ 34 Übertragung von Nutzungsrechten

  • Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen Der Urheber darf die Zustimmung nicht wider Treu und Glauben verweigern.
  • Werden mit dem Nutzungsrecht an einem Sammelwerk (§ 4) Nutzungsrechte an den in das Sammelwerk aufgenommenen einzelnen Werken übertragen, so genügt die Zustimmung des Urhebers des
  • Ein Nutzungsrecht kann ohne Zustimmung des Urhebers übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung

von Teilen eines Unternehmens geschieht. Der Urheber kann das Nutzungsrecht zurückrufen, wenn ihm die Ausübung des Nutzungsrechts durch den Erwerber nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist. Satz 2 findet auch dann Anwendung, wenn sich die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Inhabers des Nutzungsrechts wesentlich ändern.

  • Der Erwerber des Nutzungsrechts haftet gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der sich aus dem Vertrag mit dem Urheber ergebenden Verpflichtungen des Veräußerers, wenn der Urheber der Übertragung des Nutzungsrechts nicht im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt
  • Der Urheber kann auf das Rückrufsrecht und die Haftung des Erwerbers im Voraus nicht Im Übrigen können der Inhaber des Nutzungsrechts und der Urheber Abweichendes vereinbaren.

Teil 4

Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Abschnitt 2 Rechtsverletzungen

 

Unterabschnitt 1

Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg

 

  • 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz
  • Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
  • Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf  der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit  dies der Billigkeit entspricht.

§ 97a Abmahnung

  • Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt
  • Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100

§ 98 Anspruch auf Vernichtung oder Überlassung der Vervielfältigungsstücke

  • Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke in Anspruch genommen Satz 1 ist entsprechend auf die im Eigentum des Verletzers stehenden Vorrichtungen

anzuwenden, die vorwiegend zur Herstellung dieser Vervielfältigungsstücke gedient haben.

  • Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Rückruf von rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücken oder auf deren endgültiges Entfernen aus den Vertriebswegen in Anspruch genommen werden.
  • Statt der in Absatz 1 vorgesehenen Maßnahmen kann der Verletzte verlangen, dass ihm die Vervielfältigungsstücke, die im Eigentum des Verletzers stehen, gegen eine angemessene Vergütung, welche die Herstellungskosten nicht übersteigen darf, überlassen werden.
  • Die Ansprüche nach den Absätzen 1 bis 3 sind ausgeschlossen, wenn die Maßnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind auch die berechtigten Interessen Dritter zu berücksichtigen.
  • Bauwerke sowie ausscheidbare Teile von Vervielfältigungsstücken und Vorrichtungen, deren Herstellung und Verbreitung nicht rechtswidrig ist, unterliegen nicht den in den Absätzen 1 bis 3 vorgesehenen Maßnahmen.

§ 95c Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen

  • Von Rechtsinhabern stammende Informationen für die Rechtewahrnehmung dürfen nicht entfernt oder verändert werden, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint und wenn die Entfernung oder Veränderung wissentlich unbefugt erfolgt und dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass er dadurch die Verletzung von Urheberrechten oder verwandter Schutzrechte veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder
  • Informationen für die Rechtewahrnehmung im Sinne dieses Gesetzes sind elektronische Informationen, die Werke oder andere Schutzgegenstände, den Urheber oder jeden anderen Rechtsinhaber identifizieren, Informationen über die Modalitäten und Bedingungen für die Nutzung der Werke oder Schutzgegenstände sowie die Zahlen und Codes, durch die derartige Informationen ausgedrückt
  • Werke oder sonstige Schutzgegenstände, bei denen Informationen für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurden, dürfen nicht wissentlich unbefugt verbreitet, zur Verbreitung eingeführt, gesendet, öffentlich wiedergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass er dadurch die Verletzung von Urheberrechten oder verwandter Schutzrechte veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder

§ 95d Kennzeichnungspflichten

  • Werke und andere Schutzgegenstände, die mit technischen Maßnahmen geschützt werden, sind deutlich sichtbar mit Angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen zu
  • Wer Werke und andere Schutzgegenstände mit technischen Maßnahmen schützt, hat diese zur Ermöglichung der Geltendmachung von Ansprüchen nach 95b Abs. 2 mit seinem Namen oder seiner Firma und der zustellungsfähigen Anschrift zu kennzeichnen.Satz 1 findet in den Fällen des § 95b Abs. 3 keine Anwendung.

§ 96 Verwertungsverbot

(1) Rechtswidrig hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

§ 107 Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung

(1) Wer 1. auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste die Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) ohne Einwilligung des Urhebers anbringt oder ein derart bezeichnetes Original verbreitet,

  1. auf einem Vervielfältigungsstück, einer Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes der bildenden Künste die Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) auf eine Art anbringt, die

dem Vervielfältigungsstück, der Bearbeitung oder Umgestaltung den Anschein eines Originals gibt, oder ein derart bezeichnetes Vervielfältigungsstück, eine solche Bearbeitung oder Umgestaltung verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

§ 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung

(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. (2) Der Versuch ist strafbar.